Der Flugplatz im Sauerland

Piloteninformation / PPR-Anfrage

Der Verkehrslandeplatz Altena Hegenscheid EDKD hat die Genehmigung für das Fliegen ohne Betriebsleiter (früher Flugleiter) erhalten.

Das bedeutet, dass der Turm und der Funk in der Regel nicht besetzt sind. Montag bis Freitag besteht in der Sommerzeit PPR. 

Zu unseren Betriebszeiten Samstag, Sonntag und an Feiertagen ist der Platz von 8.00 bis 18.00 UTC geöffnet, in der Regel auch ohne Betriebsleiter.

Infos zum Flugplatz:

  • Verkehrslandeplatz (Flugplatz) Hegenscheid (EDKD)
  • Betreiber: Flugplatz Hegenscheid GmbH
  • ICAO: EDKD
  • Luftaufsicht Tel.: +49 23 52 / 2 12 12
  • Altena RADIO: 121.190 MHz
  • Betriebszeiten Sommer:
    SAT, SUN + HOL 0800-1800/SS
  • Betriebszeiten Winter: Oct. – Apr. – PPR
  • RWY: 600 x 30 m, GRAS, MTOW 2000kg
  • RWY 06: TKOF 600 m; LDG 600 m
  • RWY 24: TKOF 600 m; LDG 600 m
  • Höhe: 1540 ft / 473 m
  • Platzrunde: NW 2600 ft
  • Lage: 1.4 NM NE Altena
  • Koordinaten: 51 18, 76 N / 07 42, 61 E
  • Gaforgebiet: 36
  • LFZ: max. 2000 kg
  • Hubschrauber, Motorsegler, Segelflugzeuge, Ballone PPR, Ultraleicht, Fallschirmspringer PPR
  • Tankstelle: AVGAS 100 LL
  • Bemerkungen: GLD! Wohngebiete meiden!

PPR-Anfragen:Die Freigabe der Landung gilt erteilt, wenn Sie von uns einen entsprechenden positiven Bescheid erhalten haben.

Bei Beantragung von PPR bei weniger als 24 Stunden vor der geplanten Landung können wir eine Antwort nicht garantieren.

PPR kann unter :https://v-tower.vereinsflieger.de/ und oben im Reiter PPR-Anfrage gestellt werden.

Anflug / Abflug

Der Flugplatz ist in der Regel nicht besetzt. Das heißt, dass Piloten den An- und Abflug auf eigene Gefahr hin unternehmen. Piloten haben sich vor An- und Abflug auch vom ordnungsgemäßen Zustand der Piste und Rollwege zu überzeugen.

  • Flüge zum und vom Flugplatz Altena Hegenscheid dürfen nur unter VFR-Bedingungen durchgeführt werden.
  • Flüge zum und vom Flugplatz Altena Hegenscheid gilt nur für Flüge in oder aus Staaten des Schengener Abkommens
  • Die Platzrunde ist exakt einzuhalten.
  • Starts und Landungen von Motorflugzeugen sind nicht gestattet, wenn das gelbe Blinklicht an der Winde aktiv ist.

Es sind konsequent Blindmeldungen vorzunehmen, auch dann, wenn sich scheinbar kein anderes Luftfahrzeug auf der Frequenz befindet!.

Parken / Abstellen über Nacht

Zum Parken /Abstellen der Flugzeuge ist die markierte Fläche zu benutzen. Es sind mindestens 5 m Abstand zu den Rollwegen einzuhalten.

Platz 2

Feuerlöscher:  

Frei zugängliche Feuerlöscher befinden sich in der Nähe der Eingangstür des Turms (C) und an der Tankstelle.

Bei Unfällen oder Landeschäden e.c.t. sind am Turm (C) alle wichtigen Telefonummmern ausgehagen und der Platzhalter ist Unmittelbar zu informieren.

Hauptflugbuch:

Ist kein Betriebsleiter am Flugplatz, muss jeder Start und jede Landung innerhalb von 12 Stunden selbst durch den jeweiligen Piloten in das Hauptflugbuch des Flugplatz Altena Hegenscheid eingetragen werden. Funktion V-Tower für Piloten mit einem Konto bei VEREINFLIEGER.DE V-Tower kann unter folgender Internet Adresse aufgerufen werden: http://www.v-tower.vereinsflieger.de

Landegebühr: Die Landegebühr von 5,- € kann über AEROPS entrichtet werden. Die Abstellgebühr über Nacht beträgt 10,- € ( Bitte das Kennzeichen angeben).

Details zum AEROPS Konto finden Sie hier: aerops.pilot: aerops.com

Ein eigenes AEROPS Konto ist nicht zwingend erforderlich. Am Turm (C) finden Sie einen QR Code, mit dem auch eine Zahlung ohne AEROPS Konto möglich ist.

Falls Sie ein Landegutscheinheft haben: bitte tragen Sie das Datum der Landung auf der Seite für Altena Hegenscheid ein und unterschreiben Sie selbstständig. Machen Sie dann ein Foto von dieser Seite und schicken das Foto an per E-Mail an: „ Info@Flugplatz-Hegenscheid.de“.

Die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit obliegt weiterhin dem Platzhalter. Dazu werden in regelmäßigen Abständen Kontrollfahrten auf den Betriebsflächen durchgeführt. Um die Kontrollfahrten in stattfindendem Flugbetrieb reibungslos zu integrieren, werden diese von dem Durchführenden per Funk auf der veröffentlichten Platzfrequenz bei Beginn und Beendigung angekündigt.

Für den Fall, dass Luftfahrzeugführende zwischen den Kontrollfahrten eine Veränderung des Platzzustandes feststellen, ist umgehend eine Information an die Platzhalter zu übermitteln. Dazu stehen die in der AIP sowie auf der Homepage und mittels Aushangs veröffentlichten Kontaktdaten zur Verfügung.